Alle Kurse werden nach § 20 Abs. 1 SGB V von den gesetzlichen Krankenkassen mit mindestens 70,00 Euro finanziell bezuschusst. Eine regelmäßige Teilnahme wird vorausgesetzt. Ihre Krankenkasse kann Ihnen Auskunft darüber geben.
Bitte beachten: Während der Ferienzeiten finden keine Kurse statt.